Donnerstag, 13. Februar 2014

Ehemaliger Bundestagsabgeordneter wegen angeblichem Besitz von Kinderpornographie in Verdacht

Rein theoretisch gibt im deutschen Recht den Begriff der Unschuldsvermutung. In den Medien, die sich normalerweise nach dem Kodex für Journalisten verhalten sollten, gilt das eigentlich auch. Nur scheint sich offensichtlich niemand dran zu halten.
Eigentlich darf ein Journalist in Deutschland in seinen Veröffentlichungen keine Vorverurteilung eines Menschen vornehmen, gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft. Wenn man sich allerdings die neuesten journalistischen Ergüsse quer durch alle Qualitätsmedien durchliest, kommen einem dabei doch erhebliche Zweifel.
Deutsche Qualitätsjournalisten machen Fotos aus dem Privatbereich der Person, gegen die die Ermittlungen laufen, ohne jegliche Aussagekraft. Das ist eigentlich verboten.
Deutsche Qualitätsjournalisten werten das Auffinden eines PCs ohne Festplatten in Büroräumen als Vernichtung von Beweisen. In meinen Büroräumen würden sich mindestens vier PCs ohne Festplatten finden. Ich kann nur nicht sagen was ich da vernichtet haben sollte oder könnte. Das passiert halt in einem normalen Büroalltag, dass technische Geräte ausgewechselt werden und auch als Ersatzteilträger aufgehoben werden. Auch defekte Festplatten befinden sich noch in meinem Elektroschrott. Den entsorge ich einmal pro Jahr. Wenn ich da Material drauf hätte, das mich juristisch belasten könnte, dann würde ich da bestimmt nicht warten um die zu entsorgen.Die Müllabfuhr kommt jede Woche einmal. Elektroschrott kann man auf dem Bauhof der jeweiligen Gemeinde jederzeit abgeben.
Trotzdem ziehen deutsche Qualitätsjournalisten bereits voreilige Schlüsse und verurteilen den Betroffenen schon vor. Sein Leben wird dadurch von einem auf den anderen Tag ruiniert. Und die Qualitätsjournaille wird es sich keiner Meldung wert sein lassen, wenn an allem nichts dran war. Das Leben ist und bleibt zerstört. Der Betroffene wird auch in 30 Jahren noch zu hören bekommen "Du bist doch der Kinderschänder" egal ob oder ob nicht.
Ich kann gar nicht soviel essen wie ich kotzen möchte, wenn ich sowas lese. Und NEIN, ich nehme die Person nicht in Schutz! Das hat ein Gericht zu entscheiden. Und solange hat er als unschuldig zu gelten.



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